Am 17.08.23 hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Informationen zu den Mindestpraktiken der Bodenbewirtschaftung zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5) veröffentlicht, die in der pdf-Datei abrufbar sind.
In dem Merkblatt werden zum einen die Grundlagen für die Einstufung der Flächen in die neuen Erosionsklassen erläutert und zum anderen die Ausnahmen vom Pflugverbot beschrieben, die bei Umsetzung von sogenannten "gleichwertigen Maßnahmen" möglich sind. Diese gleichwertigen Maßnahmen können nach derzeitigem Kenntnisstand ohne Ausnahmeantrag angewendet werden.