Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bietet eine kostenfreie Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende
Betriebe an.
Hintergrund:
Als Landwirt sind Sie laut europäischem und nationalem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um
den Eintrag von Tierseuchenerregern in Ihren Tierbestand zu vermeiden.
In einem vorangegangenen Projekt in den Jahren 2021 und 2022 hatte sich bereits gezeigt, dass es einen dringenden Verbesserungsbedarf bei
der Biosicherheit in schweinehaltenden Betrieben in Baden-Württemberg gibt.
Deshalb unser Angebot:
Ab sofort bieten wir Ihnen zur Vermeidung der Einschleppung von Tierseuchen wie z.B. der Vogelgrippe (AI) oder der Afrikanischen
Schweinepest (ASP) kostenfreie und unabhängige Biosicherheitsberatung in Ihrem Geflügel- oder Schweinebetrieb an.
Das Angebot besteht für alle geflügel- und schweinehaltenden Betriebe aus Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer
Betriebsart, Betriebsgröße und Haltungsform.
Die Beratung umfasst einen gemeinsamen Betriebsrundgang, bei dem alle Funktionsbereiche ihrer Tierhaltung begutachtet werden.
Anschließend werden Empfehlungen zur Verbesserung der Biosicherheit in Ihrem Betrieb erstellt.
Sprechen Sie einfach den jeweiligen Tierarzt ihres Tiergesundheitsdienstes an.
Zu finden sind die Kontaktdaten auf unserer Internetseite.
https://www.tsk-bw.de/
Flyer: Biosicherheitsberatung für
geflügel- und schweinehaltende Betriebe
Das Programm wird unterstützt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg (MLR).