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Sperrfristenverschiebung für Gülleausbringung

Wie schon in den Vorjahren hat das Landratsamt Lörrach den Verbotszeitraum für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln einschl. flüssiger Wirtschaftsdünger für Grünlandflächen im Landkreis Lörrach (außer Nitratgebieten und Problem- und Sanierungsgebiete) um 14 Tage auf den Zeitraum 15. November 2025 bis 14. Februar 2026 verschoben.

Im folgenden Merkblatt sind die einzelnen Verbotszeiträumer und Ausnahmen aufgeführt.