Wie schon in den Vorjahren hat das Landratsamt Lörrach den Verbotszeitraum für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln einschl. flüssiger Wirtschaftsdünger für Grünlandflächen im Landkreis Lörrach (außer Nitratgebieten und Problem- und Sanierungsgebiete) um 14 Tage auf den Zeitraum 15. November 2025 bis 14. Februar 2026 verschoben.
Im folgenden Merkblatt sind die einzelnen Verbotszeiträumer und Ausnahmen aufgeführt.