Zur Abwehr von Krähenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen bleibt oft als letztes Mittel nur ein Vergrämungsabschuss durch einen fachkundigen Jäger. Dieser Vergrämungsabschuss kann beim Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz mit beigefügtem Formular beantragt werden.
Wichtig sind dabei folgende Punkte:
- Ankreuzen der Krähenart. In der Regel werden die Schäden durch Saatkrähen verursacht, die in Schwärmen auftreten und am hellen Schnabelgrund zu erkennen sind.
- Es erleichtert die Antragsbearbeitung, wenn schon vorhandene Schäden fotografisch festgehalten und dem Antrag möglichst digital beigefügt werden.
- Schon durchgeführte sonstige Abwehrmaßnahmen bitte im Antrag aufführen.
- Die Antragsbearbeitung wird beschleunigt, wenn der ausgefüllte Antrag per E-Mail eingereicht wird. Das Antragsformular kann entweder direkt am PC ausgefüllt werden oder per Hand ausgefüllt und dann eingescannt werden
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Kontaktdaten:
Jochen Winkler, Tel. 07621 410 4442 Jochen.Winkler@loerrach-landkreis.de (Ackerbau)
Klaus Nasilowski, Tel. 07621 410 4451 Klaus.Nasilowski@loerrach-landkreis.de (Obstbau)