Nachfolgend finden Sie zu diesem Thema folgende Informationen und Dateien:
- Präsentation der Infoveranstaltung vom 13.12.2024 mit allen relevanten Informationen zum Thema hier
- Erläuterungen zum Einzelantrag für die Genehmigung von Ausnahmen zur bodennahen Gülleausbringung. Bitte vor der
Antragstellung unbedingt lesen! hier
- Einzelantrag für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für den Einsatz des Seitenverteilers auf Flächen mit
über 35 % Hangneigung und des Breitverteilers für sonstige Flächen. Bitte vor dem Ausfüllen die
Erläuterungen dazu lesen! hier
- Wenn Sie die Ausnahme für kleine Betriebe (weniger als 15ha landwirtschaftliche Nutzfläche) in Anspruch
nehmen wollen, müssen Sie den Flächennachweis ausfüllen und für Kontrollen bereithalten. hier
- Für die Ausnahme, dass dünne Güllen unter 4,6 % Trockensubstanz weiter mit dem Breitverteiler ausgebracht werden
dürfen, sind zwei Gülleanalysen pro Jahr erforderlich. Eine Übersicht von Laboren, die Gülleuntersuchungen einschl.
Trockensubstanzermittlung anbieten, finden Sie hier.
Bitte nehmen Sie vor Abschicken der Gülleproben mit dem Labor Kontakt auf. Außerdem ist eine Anleitung zur Probenziehung der
Gülleprobe beigefügt. hier