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Neue Regelungen für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern ab 01.02.2025

Nachfolgend finden Sie zu diesem Thema folgende Informationen und Dateien:

  • Präsentation der Infoveranstaltung vom 13.12.2024 mit allen relevanten Informationen zum Thema hier
  • Erläuterungen zum Einzelantrag für die Genehmigung von Ausnahmen zur bodennahen Gülleausbringung. Bitte vor der Antragstellung unbedingt lesen! hier
  • Einzelantrag für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für den Einsatz des Seitenverteilers auf Flächen mit über 35 % Hangneigung und des Breitverteilers für sonstige Flächen. Bitte vor dem Ausfüllen die Erläuterungen dazu lesen! hier
  • Wenn Sie die Ausnahme für kleine Betriebe (weniger als 15ha landwirtschaftliche Nutzfläche) in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie den Flächennachweis ausfüllen und für Kontrollen bereithalten. hier
  • Für die Ausnahme, dass dünne Güllen unter 4,6 % Trockensubstanz weiter mit dem Breitverteiler ausgebracht werden dürfen, sind zwei Gülleanalysen pro Jahr erforderlich. Eine Übersicht von Laboren, die Gülleuntersuchungen einschl. Trockensubstanzermittlung anbieten, finden Sie hier. Bitte nehmen Sie vor Abschicken der Gülleproben mit dem Labor Kontakt auf. Außerdem ist eine Anleitung zur Probenziehung der Gülleprobe beigefügt. hier

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