Maschinen und Geräte, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern führen:
- Injektionsgeräte für die Aufbringung von Gülle, Gärresten, Jauche und Sickersaft ohne Tankwagen,
- an Tankwagen angebaute Geräte zur Direkteinarbeitung von Gülle, Gärresten, Jauche und Sickersaft, wie Grubber, Scheibeneggen, Scheibenschlitzgeräte und vergleichbare Techniken, ohne Tankwagen,
- Schleppschuhverteiler ohne Tankwagen und
- Aufbringungsgeräte nach Buchstabe a bis c in Verbindung mit Pumpe, Haspel und Schlauch (Verschlauchungsverfahren).
Förderfähig sind Geräte die nachweislich dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Geräte in einem Testverfahren nach der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft erfolgreich geprüft wurden.
Maschinen und Geräte, die zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen bei einer Anwendung von Pflanzenschutzmittel führen:
- Spritz- und Sprühgeräte für den Obst-, Garten- und Weinbau, die nicht angelagerte Spritzflüssigkeit auffangen und in den Tank zurückfördern und die Abdrift um mindestens 90 Prozent gegenüber herkömmlichen Sprühgeräten verringern können, …
- Pflanzenschutzgeräte mit Sensorsteuerung, die entweder Lücken in der Zielfläche erkennen und die Düsen entsprechend abschalten oder die beispielsweise in Flächenkulturen die Kulturpflanze, Schaderreger oder Beikräuter erkennen und die Düsen entsprechend einschalten,
- Feldspritzgeräte mit Assistenzsystemen zur automatischen Teilbreitenschaltung, sensorgesteuerten Gestängeführung und automatischer Innenreinigung und
- Feldspritzgeräte mit Mehrkammersystemen oder Direkteinspeisung zur gezielten teilflächenspezifischen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln.
Die genannten Geräte müssen vom Julius-Kühn-Institut geprüft und anerkannt worden sein. Selbstfahrende Maschinen sind sowohl bei der Aufbringung von Wirtschaftsdüngern als auch bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht förderfähig.
Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen, die über eine elektronisch Reihenführung (mittels GPS, Ultraschall oder optischer Sensoren) verfügen.
Förderfähig sind Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen, die über eine elektronische Reihenführung mittels GPS, Ultraschall oder optischer Sensoren verfügen. Maschinen und Geräte mit einer mechanischen Reihenführung, beispielsweise durch Taster, sind nicht förderfähig.
Ansprechperson für weitere Informationen zu den einzuhaltenden Vorgaben sowie der Antragstellung:
Stephan Rößler, Agrarinvestitionsförderung & Betriebswirtschaft
Telefon: +49 7621 410-4428
E-Mail: stephan.roessler@loerrach-landkreis.de