Zum Inhalt springen

Die im März 2023 in Kraft getretene Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 erweitert in Verbindung mit § 11 des Pflanzenschutzgesetzes und Artikel 67 der Verordnung (EG) 1107/2009 zum 01. Januar 2026 europaweit den Umfang der Angaben, die nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren sind. 

Im beigefügten Merkblatt sind diese Angaben aufgeführt.