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Verschiebung der Sperrfrist für Stickstoffdünger auf Grünland

Auch für diesen Winter wurde im Landkreis Lörrach die Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland außerhalb von Nitratgebieten und Wasserschutz-Problemgebieten um zwei Wochen auf den 15. November 2023  bis 14. Februar 2024 verschoben.

Im beigefügten Merkblatt sind alle Sperrfristen aufgeführt.

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