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Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2025

Die Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg benennt den Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2025.

Der Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2025 ist laut Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg der 01.01.2025.
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2024 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tier-gesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.

Genauere Informationen inklusive Kontaktdaten finden Sie hier.

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