Der Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2025 ist laut Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg der
01.01.2025.
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2024 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns
bitte an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur
Ausführung des Tier-gesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
Genauere Informationen inklusive Kontaktdaten finden Sie hier.