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Neueinstufung von zwei Wasserschutzgebieten im Landkreis Lörrach ab 01.01.25

Die Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung SchALVO gilt für Wasserschutzgebiete (WSG) und dient dem Schutz von Rohwasser der öffentlichen Wasserversorgung in WSG.

Zusätzlich zu den allgemeinen Schutzbestimmungen, die für die Landbewirtschaftung in einem Wasserschutz (WS) Normalgebiet gelten, gibt es je nach Höhe der Belastung des Rohwassers der öffentlichen Wasserversorgung durch Nitrat, besondere Schutzbestimmungen.

  • WS Problemgebiet: durchschnittliche Nitratkonzentration mehr als 35 mg/l Rohwasser.
  • WS Sanierungsgebiet: durchschnittliche Nitratkonzentration mehr als 50 mg/l Rohwasser.

Aufgrund erhöhter Nitratbelastung im Rohwasser einiger WSG des LK Lörrach gelten ab 01.01.2025 in den zwei folgenden Wasserschutzgebieten weitere Einschränkungen in der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.

  • WSG Rheinfelden 336025 Zone III A wird vom Normalgebiet zum Problemgebiet hoch gestuft.
  • WSG Rheinfelden 336025 Zone III B bleibt per Allgemeinverfügung weiterhin WS Normalgebiet.
  • WSG Efringen-Kirchen 336192: gesamte WSG wird vom Problemgebiet zum Sanierungsgebiet hoch gestuft.


Eine genauere Übersicht zur praktischen Umsetzung der SchALVO Vorgaben finden Sie hier.