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Sachkunde im Pflanzenschutz

Informationen zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Die Sachkundekarte Pflanzenschutz als allein gültiger Nachweis für die Sachkunde im Pflanzenschutz gibt es nun seit 2014. Inzwischen hat der Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz 1613 Sachkundekarten ausgestellt, und das Vorzeigen der Karte beim Erwerb von Pflanzenschutzmitteln ist zur Routine geworden.

                 

Fragen und Unklarheiten gibt es allerdings immer noch beim Thema Fortbildungen. Der Beginn des Fortbildungszeitraumes ist auf jeder Sachkundekarte aufgedruckt. Im Dreijahresrhythmus nach diesem Datum müssen jeweils vier Stunden Fortbildung absolviert werden und die Fortbildungsbescheinigungen müssen aufbewahrt und bei Verlangen vorgezeigt werden. Zur Fortbildung verpflichtet sind die Anwender und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln. Wenn ein Besitzer einer Sachkundekarte weder Pflanzenschutzmittel einsetzt noch verkauft, muss er auch keine Fortbildung absolvieren. Die Sachkundekarte wird damit nicht ungültig, sondern kann bei Bedarf jederzeit mit Absolvieren einer Fortbildung wieder „aktiviert“ werden.

Fortbildungsveranstaltungen zum Pflanzenschutz bietet der Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz vor allem wieder im kommenden Winter an. Diese Veranstaltungen mit dem Vermerk Pflanzenschutz-Fortbildung finden Sie im beigefügten Veranstaltungskalender des Fachbereichs Landwirtschaft oder für externe Veranstalter im Internet unter www.landwirtschaft.de bei Veranstaltungen.

Sachkundige ohne Karte können die Sachkundekarte nach wie vor beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz beantragen.

Wer noch nicht sachkundig ist und eine Sachkundekarte benötigt, kann sich die Sachkunde über einen Grundlagenkurs beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz aneignen.

Interessenten für einen solchen Kurs sollten sich möglichst bald bei Jochen Winkler entweder telefonisch (07621 410 4442) oder unter der E-Mail-Adresse jochen.winkler@loerrach-landkreis.de melden.

Winkler, Oktober 2018

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