Informationen zur Sachkunde im Pflanzenschutz
Die Sachkundekarte Pflanzenschutz als allein
gültiger Nachweis für die Sachkunde im Pflanzenschutz gibt es nun seit 2014. Inzwischen hat der Fachbereich Landwirtschaft &
Naturschutz 1613 Sachkundekarten ausgestellt, und das Vorzeigen der Karte beim Erwerb von Pflanzenschutzmitteln ist zur
Routine geworden.
Fragen und Unklarheiten gibt es allerdings immer
noch beim Thema Fortbildungen. Der Beginn des Fortbildungszeitraumes ist auf jeder Sachkundekarte aufgedruckt. Im Dreijahresrhythmus nach
diesem Datum müssen jeweils vier Stunden Fortbildung absolviert werden und die Fortbildungsbescheinigungen müssen aufbewahrt und
bei Verlangen vorgezeigt werden. Zur Fortbildung verpflichtet sind die Anwender und Verkäufer von
Pflanzenschutzmitteln. Wenn ein Besitzer einer Sachkundekarte weder Pflanzenschutzmittel einsetzt noch verkauft, muss er auch
keine Fortbildung absolvieren. Die Sachkundekarte wird damit nicht ungültig, sondern kann bei Bedarf jederzeit mit Absolvieren einer
Fortbildung wieder „aktiviert“ werden.
Fortbildungsveranstaltungen zum Pflanzenschutz
bietet der Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz vor allem wieder im kommenden Winter an. Diese Veranstaltungen mit dem Vermerk
Pflanzenschutz-Fortbildung finden Sie im beigefügten Veranstaltungskalender des Fachbereichs Landwirtschaft oder für externe
Veranstalter im Internet unter www.landwirtschaft.de bei Veranstaltungen.
Sachkundige ohne Karte können die
Sachkundekarte nach wie vor beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz beantragen.
Wer noch nicht sachkundig ist und eine
Sachkundekarte benötigt, kann sich die Sachkunde über einen Grundlagenkurs beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz
aneignen.
Interessenten für einen solchen Kurs sollten
sich möglichst bald bei Jochen Winkler entweder telefonisch (07621 410 4442) oder unter der E-Mail-Adresse jochen.winkler@loerrach-landkreis.de melden.
Winkler,
Oktober 2018