Aktuelle Hinweise zur Sachkunde
im Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmittel
dürfen nach dem Pflanzenschutzgesetz nur mit gültiger Sachkunde verkauft und angewendet werden. Um sachkundig zu sein,
müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein: Es muss eine Sachkundekarte vorhanden sein und die erforderlichen
Fortbildungsbescheinigungen (vier Stunden Fortbildung in einem Dreijahreszeitraum) müssen vorliegen.
Sachkundige ohne Karte
können die Sachkundekarte nach wie vor beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz beantragen.
Wer noch nicht
sachkundig ist und eine Sachkundekarte benötigt, kann sich die Sachkunde über einen Grundlagenkurs beim Fachbereich
Landwirtschaft & Naturschutz aneignen. Interessenten für einen solchen Kurs sollten sich möglichst bald bei Jochen
Winkler entweder telefonisch (07621 410 4442) oder unter der E-Mail-Adresse jochen.winkler@loerrach-landkreis.demelden.
Fortbildungsveranstaltungen zum Pflanzenschutz bietet der Fachbereich Landwirtschaft &
Naturschutz wieder im kommenden Winter an. Diese Veranstaltungen mit dem Vermerk Pflanzenschutz-Fortbildung finden Sie im beigefügten
Veranstaltungskalender des Fachbereichs Landwirtschaft & Naturschutz oder für externe Veranstalter im Internet unter www.landwirtschaft-bw.de bei Veranstaltungen.
Praktische Unterweisung am
Pflanzenschutz-Sprühgerät beim Sachkundekurs Pflanzenschutz
Winkler, Fachbereich
Landwirtschaft & Naturschutz