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Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Aktuelle Hinweise zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Pflanzenschutzmittel dürfen nach dem Pflanzenschutzgesetz nur mit gültiger Sachkunde verkauft und angewendet werden. Um sachkundig zu sein, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein: Es muss eine Sachkundekarte vorhanden sein und die erforderlichen Fortbildungsbescheinigungen (vier Stunden Fortbildung in einem Dreijahreszeitraum) müssen vorliegen.

Sachkundige ohne Karte können die Sachkundekarte nach wie vor beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz beantragen.

Wer noch nicht sachkundig ist und eine Sachkundekarte benötigt, kann sich die Sachkunde über einen Grundlagenkurs beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz aneignen. Interessenten für einen solchen Kurs sollten sich möglichst bald bei Jochen Winkler entweder telefonisch (07621 410 4442) oder unter der E-Mail-Adresse jochen.winkler@loerrach-landkreis.demelden.

Fortbildungsveranstaltungen zum Pflanzenschutz bietet der Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz wieder im kommenden Winter an. Diese Veranstaltungen mit dem Vermerk Pflanzenschutz-Fortbildung finden Sie im beigefügten Veranstaltungskalender des Fachbereichs Landwirtschaft & Naturschutz oder für externe Veranstalter im Internet unter www.landwirtschaft-bw.de bei Veranstaltungen.


Bild: Herr Winkler
 
Praktische Unterweisung am Pflanzenschutz-Sprühgerät beim Sachkundekurs Pflanzenschutz

Winkler, Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz




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