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Was tun bei Krähenschäden?

Was tun bei Krähenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen?

Zur Abwehr von Krähenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen bleibt oft als letztes Mittel nur ein Vergrämungsabschuss durch einen fachkundigen Jäger.  Dieser Vergrämungsabschuss kann beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz mit beigefügtem Formular beantragt werden.
 
Wichtig sind dabei folgende Punkte:
 
Ø Ankreuzen der Krähenart: in der Regel werden die Schäden durch Saatkrähen verursacht, die in Schwärmen auftreten und am hellen Schnabelgrund zu erkennen sind.
Ø Ein Anfangsschaden muss vorhanden sein: es erleichtert die Antragsbearbeitung, wenn dieser Schaden fotografisch festgehalten und dem Antrag möglichst digital beigefügt wird.
Ø Es müssen schon Abwehrmaßnahmen durchgeführt worden sein, die nicht zum Erfolg geführt haben.
Ø Die Antragsbearbeitung wird beschleunigt, wenn der ausgefüllte Antrag per E-Mail eingereicht wird. Das Antragsformular kann entweder direkt am PC ausgefüllt (über die Funktion „Ausfüllen und unterschreiben“ oder per Hand ausgefüllt und dann eingescannt werden.
 
Kontaktdaten:
Jochen Winkler, Tel. 07621 410 4442 (Ackerbau)
Klaus Nasilowski, Tel. 07621 410 4451 (Obstbau)
 
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
 
Winkler  
Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz

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