Eine lückenlose und jederzeit nachvollziehbare Aufzeichnung der Anwendung und des Bezugs von Tierarzneimitteln ist zentraler Bestandteil der guten landwirtschaftlichen Praxis und des Lebensmittelrechts. Verstöße im Rahmen der Dokumentation führen zu Abzügen der Fördergelder (Subventionen) und/oder Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Um fehlerhafte und unvollständige Aufzeichnungen zu vermeiden, hat das Sachgebiet Lebensmittelüberwachung & Fleischhygiene Informationsmaterial, für alle Halter Lebensmittel liefernder Tiere, zusammengestellt.
Merkblatt für Tierhaltende zur Anwendung von Homöopathika bei Tieren (pdf)
Informationen zu rechtlichen Bestimmungen beim Erwerb von Tierarzneimitteln im Internet (pdf)